Wertpapierpensionsgeschäft.html

 
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Beim Wertpapierpensionsgeschäft handelt es sich um einen Vertrag, bei dem der Besitzer von Wertpapieren (Pensionsgeber) diese an einen Dritten (Pensionsnehmer) für eine begrenzte Zeit unter Übernahme der Rückkaufverpflichtung veräußert.

Der Zeitpunkt der Rückgabe kann von vornherein vereinbart oder später festgelegt werden.

Bei einem echten Wertpapierpensionsgeschäft ist der Pensionsnehmer verpflichtet, die Wertpapiere wieder zurückzuverkaufen. Bei einem unechten Wertpapierpensionsgeschäft ist der Pensionsnehmer berechtigt (aber nicht verpflichtet), die Wertpapiere wieder zurückzuverkaufen. An der Rückkaufverpflichtung des Pensionsgebers ändert dies jedoch nichts.

Wertpapierpensionsgeschäfte dienen auch Geschäftsbanken zur Refinanzierung (Offenmarktpolitik).

Siehe auch: Rückkaufvereinbarung

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