Verfassungsgeschichte.html

 
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Die Verfassungsgeschichte beschäftigt sich mit der Geschichte der Verfassung im neuzeitlichen Sinn. Sie ist ein Untergebiet der Geschichtswissenschaft und hier besonders der Rechtsgeschichte, sowie auch eine Hilfswissenschaft der Rechtswissenschaft, in der sie im Rahmen der historischen Auslegung herangezogen wird und auch allgemein zu einem besseren Verständnis beiträgt.

Die Verfassungsgeschichte lässt sich anhand der Begriffskategorien der Staatstheorie durchdringen bzw. strukturieren. Dabei ist zu bedenken, dass auch die Begrifflichkeiten selbst einem historischen Entstehungs- und Wandlungsprozess unterliegen (siehe auch Etymologie); ihre anachronistische Verwendung ist zu vermeiden. Um historische Gegebenheiten aus Sicht der Menschen der jeweiligen historischen Epoche zu verstehen ist weiterhin zu bedenken, dass auch soziale Verhältnisse und Wissenschaften einem Entwicklungsprozess unterliegen (siehe auch Sozialgeschichte und Wissenschaftsgeschichte).

Dazu im Gegensatz ist es gerade unproblematisch und von Vorteil, wenn zur geschichtswissenschaftlichen Untersuchung die jeweils neuesten Erkenntnisse und Methoden verwandt werden.

Inhaltsverzeichnis

Bearbeiten Gegenstand

Von allgemeiner Bedeutung sind für die Verfassungsgeschichte die Amerikanische und Französische Revolution mit den aus ihnen hervorgegangenen Verfassungen.

Für den deutschsprachigen Raum bildet das Heilige Römische Reich den weiteren Ausgangspunkt, aus dem schließlich Territorialstaaten wie Preußen hervorgingen. Des Weiteren sind der Deutsche Bund, der Norddeutsche Bund und das Deutsche Kaiserreich von Bedeutung für den gesamten deutschsprachigen Raum.

Speziell für die deutsche Verfassungsgeschichte sind dann die Weimarer Republik, die Zeit des Nationalsozialismus, die alliierte Besatzung sowie die Entstehung von Deutscher Demokratischer Republik und Bundesrepublik Deutschland von Interesse.

Bearbeiten Verfassungsgeschichte im Studium der Rechtswissenschaften

Die "geschichtlichen Grundlagen" des Rechts sind für das gesamte Bundesgebiet geltend in § 5a DRiG als Teil des Studiums erwähnt. Dies wird in den Juristenausbildungsgesetzen der Länder aufgegriffen (etwa § 1 JAG M-V). Im Studiumsbetrieb wird dies zumeist durch fakultative und eher privatrechtsorientierte Rechtsgeschichtsvorlesungen abgedeckt; seltener werden Vorlesungen speziell in Verfassungsgeschichte angeboten (so etwa an den Universitäten Freiburg, Leipzig, Heidelberg, Marburg, Greifswald, Göttingen, Köln, Münster, Mannheim,Bielefeld, Bayreuth, Trier oder Bonn, und der Technischen Universität Dresden).

Bearbeiten Siehe auch

Bearbeiten Literatur

Bearbeiten Insbesondere Deutschland

Darstellungen des jeweiligen Staats- bzw. Verfassungsrechtsrechts
  • Paul Laband: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches, 4 Bde.
  • Gerhard Anschütz/Richard Thoma (Hrsg.): Handbuch des Deutschen Staatsrechts, 2 Bde., Tübingen 1932.
  • Ernst Rudolf Huber, Verfassungsrecht des Großdeutschen Reiches, 2. Aufl., Hamburg 1939.
Dokumentsammlungen
  • Ernst Rudolf Huber: Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte, 5 Bde., 3. Aufl., Stuttgart, Berlin, Köln 1978-1997.
  • Ernst Rudolf Huber: Quellen zum Staatsrecht der Neuzeit, 2 Bde., Tübingen 1949-1951.
    • Bd. 1: Deutsches Verfassungsrecht im Zeitalter des Konstitutionalismus (1806–1918), Tübingen 1949.
      (dieser Band ging in der nächsten Auflage in den Bändern 1 bis 3 der Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte auf)
    • Bd. 2: Deutsche Verfassungsdokumente der Gegenwart (1919–1951), Tübingen 1951.
      (dieser Band ging in der nächsten Auflage nur teilweise in den Bändern 1 bis 3 der Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte auf, so dass er für die Dokumente der Jahre 1933 bis 1951 auch heute noch von Interesse ist)
  • Heinrich Triepel: Quellensammlung zum Deutschen Reichsstaatsrecht. ISBN 3-511-10077-1
  • Ingo von Münch (Hrsg.): Gesetze des NS-Staates. Dokumente eines Unrechtssystems, 3. Aufl., Paderborn 1994. ISBN 3-8252-1790-6
Zeitschriften
  • Der Staat (interdisziplinäre Fachzeitschrift)

Bearbeiten Insbesondere Österreich

  • Wilhelm Brauneder: Österreichische Verfassungsgeschichte, 10. Auflage, Wien 2005. ISBN 3-214-14875-3
  • Oskar Lehner: Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte. Mit Grundzügen der Wirtschafts- und Sozialgeschichte, 3. Auflage, Linz 2002. ISBN 3-85487-339-5
  • Klaus Berchtold: Verfassungsgeschichte der Republik Österreich, Wien 1998. ISBN 3-211-83188-6
  • Ernst C. Hellbling: Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte, 2. Auflage, Wien 1974. ISBN 3-211-81256-3

Bearbeiten Insbesondere Schweiz

  • Alfred Kölz: Neuere Schweizerische Verfassungsgeschichte. Ihre Grundlinien vom Ende der Alten Eidgenossenschaft bis 1848, Stämpfli Velang, Bern 1992. ISBN 3-7272-9380-2
  • Alfred Kölz: Neuere Schweizerische Verfassungsgeschichte. Ihre Grundlinien in Bund und Kantonen seit 1848, Stämpfli Verlag, Bern 2004 (posthum). ISBN 3-7272-9455-8
  • Hans Nabholz/Paul Kläui: Quellenbuch zur Verfassungsgeschichte der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kantone. Von den Anfängen bis zur Gegenwart, Verlag H. R. Sauerländer, Aarau 1940.
  • Alfred Kölz (Hrsg.): Quellenbuch zur neueren schweizerischen Verfassungsgeschichte, 2. Bde, Stämpfli Verlag, Bern 1992/1996.

Bearbeiten Vergleichende Europäische Verfassungsgeschichte

  • Peter Brandt, Martin Kirsch, Arthur Schlegelmilch (Hrsg.): Handbuch der europäischen Verfassungsgeschichte. Institutionen und Rechtspraxis im gesellschaftlichen Wandel. Bd. 1: Um 1800., Verlag J.H.W. Dietz Nachf., Bonn 2006, ISBN 978-3-8012-4140-7. (auf mehrere Bände angelegte Darstellung der Verfassungsentwicklung aller europäischen Staaten seit 1800 )

Bearbeiten Weblinks

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