Richtlinie.html

 
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Eine Richtlinie ist eine Handlungsvorschrift mit bindendem Charakter, aber nicht gesetzlicher Natur. Eine Richtlinie wird von einer Organisation ausgegeben, ist daher gesetzlich ermächtigt und hat so einen Geltungsbereich, der z. B. arbeitsrechtlich auch sanktionierbar ist.

Inhaltsverzeichnis

Bearbeiten Abgrenzung

Der Begriff der Leitlinie ist schwächer und spiegelt nur die allgemein akzeptierten Standards wider. Eine Norm hingegen hat weitaus mehr Gewicht.

Bearbeiten Beispiele

  • im innerstaatlichen deutschen Recht im Sinne einer Verwaltungsvorschrift
  • im deutschen Grundgesetz gibt die Richtlinienkompetenz der Politik verbindliche Vorgaben.
  • EG-Richtlinien im Recht der Europäischen Union im Sinne einer inhaltlichen Vorgabe die die Mitgliedstaaten zur Verwirklichung eines bestimmten Ziels verpflichtet. Sie gelten in der Regel nicht unmittelbar, sondern richten sich als Arbeitsaufträge an die nationalen Gesetzgeber der EU, die aufgefordert sind, entsprechendes richtliniengemäßes nationales Recht zu schaffen. Erst dieses gilt dann unmittelbar. Sie können aber auch, ganz oder teilweise, unmittelbar gelten, wenn es der nationale Gesetzgeber versäumt hat eine EG-Richtlinie bis zu einem in der Richtlinie vorgegebenen Termin in nationales Recht umzusetzen.
  • VDI-Richtlinien: Technisches Regelwerk mit 1700 gültigen VDI-Richtlinien.

Bearbeiten Literatur

  • Karsten Fehn, Sinan Selen: Rechtshandbuch für Feuerwehr und Rettungsdienst. Stumpf & Kossendey , Wien September 2003, ISBN 3-932-750-73-X

Bearbeiten Siehe auch

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