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Das Hamburger Chilehaus gehört einem offenen Immobilienfonds
Ein Offener Investmentfonds, kurz als Fonds bezeichnet, ist eine Form der Geldanlage. Eine Investmentgesellschaft (deutscher Fachbegriff: Kapitalanlagegesellschaft) sammelt das Geld der Anleger, bündelt es in einen Investmentfonds und investiert es in unterschiedlichen Anlagebereichen. Es existiert keine Begrenzung des Fondsvermögens und der Zahl der Anteilscheine. Die Anteilscheine können in der Regel an jedem (Börsen-)Tag gehandelt werden. Anders als bei Aktien steht der Preis, zu dem das Geschäft ausgeführt wird, in der Regel jedoch erst einen oder mehrere Tage nach der Kauf- oder Verkaufsorder fest. Das Geld im Fonds wird nach vorher festgelegten Anlageprinzipien z. B. in Aktien, festverzinslichen Wertpapieren, am Geldmarkt und/oder in Immobilien angelegt. Investmentfonds müssen bei der Geldanlage den Grundsatz der Risikomischung beachten, das heißt es darf nicht das gesamte Fondsvermögen in nur eine Aktie oder nur eine Immobilie investiert werden. Durch die Streuung des Geldes auf verschiedene Anlagegegenstände wird das Anlagerisiko reduziert. Mit dem Kauf von Investmentfondsanteilen wird der Anleger Miteigentümer am Fondsvermögen und hat einen Anspruch auf Gewinnbeteiligung und Anteilsrückgabe zum jeweils gültigen Rücknahmepreis. Bei Offenen Immobilienfonds gilt eine juristische Besonderheit: Hier ist die Investmentgesellschaft formal Eigentümerin des Fondsvermögens, und wird deshalb als Eigentümerin der Immobilien ins Grundbuch eingetragen. Der Anteilswert bemisst sich nach dem Wert des gesamten Fondsvermögens dividiert durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile. Das Fondsvermögen wird professionell verwaltet und ist nach deutschem Recht Sondervermögen, das heißt die Anlagen müssen strikt getrennt von dem Vermögen der Gesellschaft gehalten werden. Diese Regelung garantiert den Vermögenserhalt auch bei Insolvenz der Kapitalanlagegesellschaft. Das Sondervermögen steigt durch neue Einlagen von Anlegern und durch Kurs-, Dividenden- und/oder Zinsgewinne bzw. fällt durch Rückerstattung von Anteilen oder Verluste. Bearbeiten Geschlossene Investmentfonds
Das Gegenstück zu offenen Investmentfonds sind geschlossene Fonds (engl. closed-end Fonds). Sie unterliegen Beschränkungen hinsichtlich der Möglichkeit, jederzeit Anteile handeln zu können. So muss eine Investition in der Regel während des Platzierungszeitraums erfolgen, auch eine Rückgabe von Anteilen ist nicht oder nur beschränkt möglich. In rechtlicher Hinsicht unterscheiden sich offene und geschlossene Fonds in Deutschland dadurch, dass es nur für offene Investmentfonds eine spezielle Regelung gibt, nämlich das Investmentgesetz (InvG). Deutsche geschlossene Fonds werden meist als Gesellschaften, z. B. GmbH & Co KG ausgestaltet und unterliegen den allgemeinen Regelungen für die jeweilige Gesellschaftsart. Offene Fonds und die Kapitalanlagegesellschaften, die sie verwalten, unterliegen gemäß § 5 InvG der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Für deutsche geschlossene Fonds existiert keine vergleichbare Aufsicht. Wenn Anteile an geschlossenen Fonds öffentlich angeboten werden sollen, prüft die BaFin zuvor allerdings, ob dafür ein Prospekt nach den Vorschriften des Verkaufsprospektgesetzes erstellt wurde. Bearbeiten UnterscheidungsmerkmaleEine Möglichkeit, offene Investmentfonds zu kategorisieren, ist, sie nach der empfohlenen Anlagedauer zu sortieren. Es gibt Investmentfonds mit kurzfristigem, mittelfristigem oder langfristigem Anlagehorizont. Ein typisches Beispiel für Fonds, die vor allem für langfristig orientierte Anleger geeignet sind, sind Offene Immobilienfonds. Im Gegensatz dazu können z. B. viele Geldmarktfonds gut genutzt werden, um Geld nur kurzfristig zu "parken". Auch unterscheiden sich offene Fonds in ihrer Kostenstruktur (siehe auch unten "Kosten"). Es gibt Fonds ohne Ausgabeaufschlag (Agio). Diese werden oft unter der Bezeichnung Tradingfonds geführt. Diese Fonds haben üblicherweise höhere jährliche Verwaltungsgebühren. Auf der anderen Seite gibt es Fonds mit Ausgabeaufschlag (bis ca. 5 - 6%), diese werden manchmal als Classicfonds (CF) oder Anteilsklasse A bezeichnet. Eine weitere Unterscheidungsmöglichkeit bieten die Vermögensgegenstände und Regionen, Länder oder Kontinente, in die ein Fonds nach seinen Anlagebedingungen investieren darf. Hier lassen sich Gruppen bilden wie "europäische Aktienfonds" oder "global investierende Rentenfonds". Dachfonds sind Fonds, die ihr Vermögen größtenteils in Anteile an anderen Fonds anlegen (siehe auch unten "Arten offener Investmentfonds"). Eine weitere Unterscheidung ist die Art, wie der Fonds gemanagt wird. Bei einem aktiv gemanagten Fonds entscheiden Fondsmanager darüber, welche Wertpapiere oder anderen Vermögensgegenstände für den Fonds gekauft werden sollen. Sie versuchen dabei, im Rahmen der Anlagebedingungen möglichst gewinnversprechende Anlagen "herauszupicken". Der Wertzuwachs des Fonds hängt hier wesentlich von der Einschätzung und den Fähigkeiten des Fondsmanagements ab. Bei sogenannten passiv gemanagten Fonds wird hingegen ein bestimmter Index genau nachgebildet, oder die Anlage des Fondsvermögens erfolgt auf Basis festgelegter Formeln. Dadurch sind niedrigere Kosten möglich, weil das Fondsmangement weniger aufwendig ist. Auf der anderen Seite besteht im Gegensatz zum aktiven Management keine Möglichkeit zum "Rosinenpicken". Man kann offene Fonds auch danach unterscheiden, ob sie eine Börsenzulassung haben ("Exchange-traded funds", kurz ETF) oder nicht. Wenn Fondsanteile an der Börse gehandelt werden dürfen, besitzen sie eine größere Fungibilität. Das heißt, man kann sie leichter kaufen und verkaufen. Außerhalb der Börse können Anteile von der Investmentgesellschaft direkt oder über Banken oder Finanzvertriebe gekauft werden (siehe auch unten "Erwerb von Fondsanteilen"). Wenn man die Anteile wieder verkaufen möchte, kommt meist nur die Rückgabe an die Investmentgesellschaft in Frage. Der Weiterverkauf von Anteilen an eine andere Person ist zwar zulässig; in der Praxis geschieht dies jedoch sehr selten. Eine weitere Klassifikationsmöglichkeit sind die Anleger, für die ein Fonds aufgelegt wird. Spezialfonds sind laut Investmentgesetz Fonds, die ausschließlich für juristische Personen Institutionelle Anleger wie z. B. Versicherungen, Stiftungen oder Banken aufgelegt werden. "Natürliche Personen", also einzelne Menschen, dürfen keine Anteile an diesen Fonds erwerben. Hingegen sind Publikumsfonds Fonds, deren Anteile auch den Kleinanlegern zum Kauf angeboten werden können. Schließlich kann man offene Investmentfonds auch danach unterscheiden, in welchem Land sie aufgelegt wurden. In Deutschland werden nicht nur deutsche Fonds angeboten, sondern auch eine Vielzahl von Anteilen an ausländischen Fondsprodukten, insbesondere aus Luxemburg. Dabei wird lediglich der öffentliche Vertrieb der Fondsanteile in Deutschland durch das deutsche InvG geregelt und unterliegt der Aufsicht der BaFin. Der ausländische Fonds ist dagegen nach den Regeln seines Heimatstaats ausgestaltet, und steht unter der Aufsicht der dortigen Behörden. Bearbeiten KostenDie Kosten eines Fonds setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:
Bei Festsetzung des Ausgabepreises für neue Fondsanteile rechnen die Investmentgesellschaften dem Anteilwert meist einen Ausgabeaufschlag hinzu. Der Aufschlag wird in % des Anteilwertes berechnet. Wenn also z. B. der Anteilwert 100 Euro ist und der Ausgabeaufschlag 3 % beträgt, zahlt der Anleger für einen Anteil 103 Euro. Davon fließen 100 Euro in den Fonds und 3 Euro an die Investmentgesellschaft. Der Ausgabeaufschlag stellt im Wesentlichen eine Vergütung für den Vertrieb der Anteile dar. Im Schnitt liegen die Ausgabeaufschläge von Aktienfonds und Immobilienfonds bei 5 %, in Rentenfonds bei 3 % und in Geldmarktfonds bei 0 %. Im Direktvertrieb über das Internet wird teilweise auf Ausgabeaufschläge verzichtet, wobei dann die Verwaltungsgebühr des Fonds höher ausfallen kann. In der Verwaltungsgebühr ist unter anderem eine Bestandsprovision enthalten, von der sich Discountanbieter im Wesentlichen finanzieren. Falls die Anlagebedingungen eines Fonds Rücknahmeabschläge vorsehen, wird bei Rückgabe von Fondsanteilen an die Investmentgesellschaft eine Art "umgekehrter Ausgabeaufschlag" berechnet: Beträgt der Anteilwert z. B. 100 Euro und der Rücknahmeabschlag 3%, bekommt der Anleger für seinen Anteil nur 97 Euro ausgezahlt. 3 Euro verbleiben im Fondsvermögen und dienen meist dazu, Transaktionskosten in Zusammenhang mit der Anteilsrückgabe zu decken. Die jährlichen Verwaltungsgebühren der Investmentgesellschaft stellen deren Entgelt für die Verwaltung des Fonds dar. Sie liegen im allgemeinen bei 0,1 bis 1,75%, die sich aus dem Nettoinventarwert des Fonds berechnen und aus diesem entnommen werden. Die jährlichen Managementgebühren von Indexfonds liegen bei durchschnittlich nur etwa 0,45 % p. a. Bei einigen Fonds sehen die Anlagebedingungen neben der Verwaltungsvergütung noch besondere Erfolgsvergütungen für die Investmentgesellschaft vor. Diese Erfolgsprämien erhält die Investmentgesellschaft aus dem Fondsvermögen nur, wenn festgelegte Ereignisse eintreten, z. B. Übertreffen eines bestimmten Vergleichsmaßstabs (Benchmark) oder Erzielung eines bestimmten Gewinns für den Fonds. In Deutschland ist -wie in vielen anderen Ländern- gesetzlich vorgeschrieben, dass die Vermögensgegenstände eines Fonds bei einer Depotbank hinterlegt werden müssen. Die Depotbank berechnet dem Fonds dafür eine jährliche Gebühr, deren Berechnung in den Anlagebedingungen geregelt ist. Meist wird sie als Promillesatz des Fondsvermögens berechnet. Schließlich können die Anlagebedingungen vorsehen, dass bestimmte Kosten, die für den Fonds entstehen, von der Investmentgesellschaft separat aus dem Fondsvermögen bezahlt werden dürfen. Hierbei kann es sich z. B. um das Honorar des Wirtschaftsprüfers handeln, der den Jahresbericht des Fonds prüft. Alle Umschichtungen des Fondsvermögens verursachen zudem Transaktionskosten. Bei Aktienfonds geht man von einer durchschnittlichen jährlichen Umschichtungsquote (PTR - Portfolio Turnover Ratio) von 1,5 aus. Da die Bank, die die Transaktionen durchführt und dafür Gebühren erhält, oftmals zum Konzern der Kapitalanlagegesellschaft gehört, können Interessenkonflikte auftreten, wenn zu viele Umschichtungen erfolgen oder die vereinbarten Gebührensätze überhöht sind. Bei Indexfonds sind Umschichtungen nur erforderlich, wenn sich die Zusammensetzung des zugrundeliegenden Indexes ändert oder das Fondsmanagement auf Mittelzu- oder -abflüsse reagieren muss. Bei Indexfonds geht man daher von einer durchschnittlichen jährlichen Umschichtungsquote von nur 0,2 aus. Bearbeiten Erwerb von FondsanteilenFolgende Möglichkeiten zum Erwerb bestehen:
Bearbeiten Vorteile eines offenen InvestmentfondsÜber Investmentfonds können auch Kleinanleger in Vermögensgegenstände und Märkte investieren, die ihnen ansonsten verschlossen blieben. Geldanlage in Investmentfonds ist sowohl mit Sparplänen ab ca. 25 € monatlich möglich, als auch mit Einmalanlagen. Aufgrund der Bündelung von vielen u. U. sehr kleinen Anlagebeträgen im Fonds kann dieser an den Finanzmärkten als Großkunde auftreten. Die Investmentgesellschaft kann dann günstigere Konditionen aushandeln und wirtschaftlicher bzw. kostengünstiger investieren, als dies dem einzelnen (Klein-)Anleger möglich wäre. Hinzu kommt, dass die Investmentgesellschaften die Auswahl von Anlagegegenständen, Beobachtung von Märkten etc. professionell betreiben und der Anleger davon profitiert, ohne sich selbst entsprechendes Fachwissen aneignen zu müssen. Da Investmentfonds den Grundsatz der Risikostreuung beachten müssen, ist das Anlagerisiko geringer als bei einem direkten Investment in einen einzigen Vermögensgegenstand. Fondsanteile können in der Regel börsentäglich zum Anteilwert (ggf. abzüglich eines Rückgabeabschlags, siehe "Kosten") an die Investmentgesellschaft zurückgegeben werden. Das heißt, der Anleger kann schnell und ohne großen Aufwand wieder "aussteigen", wenn er Geld benötigt oder meint, eine bessere Anlageform gefunden zu haben.
Bearbeiten Nachteile eines offenen InvestmentfondsEntgegen den von Kapitalanlagegesellschaften geweckten Erwartungen übertrifft nur ein gutes Drittel aller aktiv gemanagten Aktienfonds seinen jeweiligen Vergleichsindex. Auch führt das sogenannte Windowdressing zu Nachteilen für die Anleger. Diese Nachteile gelten nicht für die Indexfonds. Gemäß § 32 Abs. 1 InvG übt die Kapitalanlagegesellschaft Stimmrechte aus im Fonds befindlichen Aktien aus. Fondsanleger haben also keine Möglichkeit, an Hauptversammlungen der Aktiengesellschaften teilzunehmen und Stimmrechte auszuüben, obwohl sie Miteigentümer der Aktien sind. Allerdings ist § 32 Abs. 1 InvG nicht nur als Nachteil zu sehen. Denn bei einem Fonds mit vielen tausend Anlegern, die sich gegenseitig nicht kennen und die auch der Kapitalanlagegesellschaft nicht bekannt sein müssen, dürfte es praktisch kaum möglich sein, sich vor jeder Hauptversammlung darauf zu einigen, wie abgestimmt werden soll. Im Vordergrund steht aber das Risiko, das mit der Investition des Fonds in bestimmte Vermögensgegenstände verbunden ist, bzw. das spezifische Risikopotential des jeweiligen Sektors, in den der Fonds investiert. Wenn ein Fonds gemäß seinen Anlagebedingungen und seinem Verkaufsprospekt z. B. schwerpunktmäßig in europäische Aktien investiert, sind die Anleger dem entsprechenden Marktrisiko ausgesetzt. Fallen die Kurse für europäische Aktien, so verringert sich auch der Wert ihrer Fondsanteile. Ein anderer Nachteil von offenen Fonds ist der Umstand, dass der einzelne Anleger -zumindest bei Publikumsfonds- keinen Anspruch auf individuelle Informationen oder Auskünfte der Investmentgesellschaft über den Fonds hat. Rechtsprechung und Literatur gehen davon aus, dass einzelne Anleger nicht verlangen können, über den Fonds mehr zu erfahren, als die Investmentgesellschaft laut Gesetz in den Vertragsbedingungen, Verkaufsprospekten und Berichten offenzulegen hat. Dahinter steht der Gedanke, dass alle Anleger eines Fonds gleich behandelt werden sollen, und dass das Investmentgesetz ein "Informationspaket" festlegt, das allen Anlegern zusteht. Daher ist es einem Anleger insbesondere unmöglich, die in einem Fonds über einen bestimmten Zeitraum angefallenen Transaktionskosten zu erfahren, mag er auch ein noch so berechtigtes Interesse hieran haben. Die deutsche Gerichtspraxis zeigt, dass u. a. der Wortlaut des § 41 InvG als Argument gegen einen Anspruch des Anlegers auf Auskunft ausgelegt wird, unterstützt auch durch die Kommentarliteratur. Entsprechend ist kein Fall bekannt, in dem ein Anleger diese Auskunft erfolgreich erstreiten konnte. Dies führt dazu, dass ein Anleger kaum die Möglichkeit hat zu überprüfen, ob eine enttäuschende Wertentwicklung seiner Fondsanteile auf übertrieben hohe Transaktionskosten zurückzuführen ist. Bearbeiten VerkaufsunterlagenOffene Investmentfonds müssen einmal jährlich einen Jahresbericht erstellen und halbjährlich einen Halbjahresbericht. Zu jedem Publikumsfonds muss ein Verkaufsprospekt vorliegen, der unter anderem über die Anlagegrundsätze und Kosten informiert. Manche Fonds müssen sogar zwei Prospekte haben: einen "vereinfachten" und einen "ausführlichen". Der aktuelle Jahresbericht, der Verkaufsprospekt und der Halbjahresbericht (wenn er aktueller ist als der Jahresbericht) müssen einem potentiellen Käufer angeboten werden. Bei den Fonds, die einen vereinfachten Prospekt erstellen, muss lediglich dieser angeboten werden. Wenn es der (potentielle) Anleger verlangt, sind ihm aber auch die anderen Unterlagen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bearbeiten Rating von FondsDie historische Leistungsfähigkeit einzelner Fonds wird von Ratingagenturen beurteilt, wie zum Beispiel vom Morningstar. Siehe hierzu den Hauptartikel Fondsbenotung. Bearbeiten Gesetzliche GrundlagenBearbeiten DeutschlandDie rechtlichen Grundlagen finden sich im Investmentgesetz und im Investmentsteuergesetz. Offene Investmentfonds werden in Deutschland entweder als Sondervermögen oder als Investmentaktiengesellschaft ausgestaltet. Ein Sondervermögen muss von einer Kapitalanlagegesellschaft verwaltet werden. Eine Investment-AG kann ebenfalls von einer Kapitalanlagegesellschaft verwaltet werden ("Fremdverwaltung"), es besteht aber auch die Möglichkeit der Selbstverwaltung. In allen Fällen ist das Fondsvermögen vom Vermögen der Kapitalanlagegesellschaft getrennt Die in Deutschland aufgelegten Fonds sowie der öffentliche Vertrieb von ausländischen Investmentfonds in Deutschland unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Bearbeiten Staatliche AnreizeBearbeiten Vermögenswirksame LeistungenDer Staat hilft Arbeitnehmern beim Aufbau eines Fondsdepots mit finanziellen Anreizen. Wer seine vermögenswirksamen Leistungen (VL) in für VL sparen zugelassenen Fonds anlegt, kann eine Sparzulage von maximal 72 € pro Jahr (= 18% von 400 €) erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. mind. 60 % Aktienanteil) kommen auch Dachfonds und gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen in den Genuss der Förderung. Die Einkommensgrenzen betragen 17.900 € für Ledige und 35.800 € bei Zusammenveranlagten. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter diesen Grenzen, erhält man die Zulage. Bearbeiten Riester-Rente mit offenen InvestmentfondsBei der Riester-Rente werden bestimmte, von Investmentgesellschaften, Kreditinstituten und Versicherungen angebotene Produkte gefördert, aus denen vom 60. Lebensjahr oder vom Beginn einer Altersrente des Anlegers an ein lebenslanges monatliches Einkommen fließt. Bei der Anlage in Investmentfonds kann ein Auszahlplan mit festen und variablen Auszahlungen vereinbart werden. Dabei können bis zu 30 % des angesparten Kapitals zu Beginn der Auszahlphase ausgezahlt werden. Bei allen geförderten Anlagen muss zugesagt sein, dass mindestens die eingezahlten Beträge wieder ausgezahlt werden. Ob die angebotenen Altersvorsorgeprodukte die vorgeschriebenen Förderkriterien erfüllen, ist von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vor Angebotsbeginn zu bestätigen. Investmentfonds werden im Rahmen der Riester-Rente sowohl direkt als auch indirekt (über fondsgebundene Produkte) eingesetzt. Die Angebote der Investmentgesellschaften kombinieren die renditestarke Anlage in Aktienfonds mit dem auch kurzfristig wertstabilen Investment beispielsweise in Rentenfonds. Der Aktien(fonds)anteil bei einem Riester-Fondsangebot kann durch das Lebensalter des Anlegers bestimmt sein. In diesem Fall gilt die Daumenregel „Je jünger der Anleger, desto höher der Aktienanteil“. Gemanagte Fondssparpläne können auch vorsehen, dass der Aktienanteil in Abhängigkeit von der aktuellen Marktlage variiert. In diesem Fall spielt das Alter des Anlegers keine Rolle. Zur Wahl stehen Konzepte, bei denen die eigentliche Fondsauswahl ausschließlich durch die Investmentgesellschaft erfolgt sowie Angebote, bei denen der Anleger Einfluss auf die konkrete Fondsauswahl nehmen kann. Damit wird den unterschiedlichen Bedürfnissen der Anleger Rechnung getragen. Die konkrete Auswahl eines Riester-Fondsprodukts sollte in einem Gespräch mit einem Anlageberater erfolgen. Voraussetzung für die staatliche Förderung ist immer die Garantie einer lebenslangen Leibrente. Da das biometrische Risiko der Langlebigkeit nicht von Investmentfonds getragen werden kann, verpflichtet die BAFIN die Anbieter für jeden Sparer einen zusätzlichen Rentenversicherungsvertrag abzuschließen. Die Beiträge hierzu werden mit Rentebeginn aus dem angesparten Kapital entnommen. Die Beitragshöhe ist unsicher. Die Rentenzahlungen aus dem Versicherungsvertrag beginnen i.d.R. mit dem 85. Lebensjahr. Bearbeiten Steuerliche AspekteDie Besteuerung von Investmentfonds richtet sich nach dem Investmentsteuergesetz und wird sich aufgrund der Unternehmensteuerreform 2008 sowie dem Jahressteuergesetz 2008 und dem Jahressteuergesetz 2009 verändern: Bearbeiten Regelung bis 31. Dezember 2008Soweit Investmentfonds die Voraussetzungen des § 5 InvStG erfüllen (Veröffentlichungspflichten, sog. Volltransparenz), werden Ausschüttungen und thesaurierte Erträge des Investmentfonds steuerrechtlich grundsätzlich so behandelt, als hätte sie der Anteilsinhaber unmittelbar selbst erwirtschaftet. Im Einzelnen ergibt sich folgendes:
Je nach Investmentansatz und Wertpapierstruktur können die Erträge eines Investmentfonds zu 100 % steuerpflichtig oder sogar zu 100 % steuerfrei sein. Ersteres gilt im Wesentlichen für Geldmarkt- und Rentenfonds, letzteres eher für spekulativere Aktienfonds. Bearbeiten Regelung ab 1. Januar 2009Die vom Fonds ausgeschütteten Gewinne aus Veräußerungen von nach dem 31.12.2008 erworbenen Wertpapieren (z. B. festverzinslichen Wertpapieren, Aktien und Zertifikaten) gelten zukünftig unabhängig von der Haltedauer als steuerpflichtige Kapitalerträge und unterliegen der Abgeltungsteuer. Gewinne aus der Veräußerung von vor dem 1.1.2009 erworbenen Wertpapieren können auch weiterhin steuerfrei an Privatanleger ausgeschüttet werden. Soweit die von Investmentfonds erzielten Wertpapierveräußerungsgewinne allerdings thesauriert werden, sind sie auf Ebene des Anlegers nach wie vor nicht steuerpflichtig. Gewinne aus dem Verkauf von nach dem 31.12.2008 erworbenen Fondsanteilen gehören zu den steuerpflichtigen Kapitalerträgen und unterliegen der Abgeltungsteuer. Gewinne aus dem Verkauf von vor dem 1.1.2009 erworbenen Fondsanteilen bleiben außerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr steuerfrei. Bearbeiten ÖsterreichIn Österreich erfolgt die gesetzliche Regelung durch das Investmentfondsgesetz (InvFG) Novelle 2003. Risikomischung und komplexe Zusammensetzung sind in Deutschland und in Österreich gesetzlich vorgeschrieben. Bearbeiten SchweizIn der Schweiz erfolgt die gesetzliche Regelung durch das „Bundesgesetz über die Anlagefonds“ (SR 951.31). Seit dem 1. Januar 2007 ist das „Bundesgesetz über die Anlagefonds“ durch das „Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagengesetz, KAG)“ ersetzt worden. Abkürzungen:
Bearbeiten LiechtensteinIn Liechtenstein erfolgt die gesetzliche Regelung durch das Gesetz über Investmentunternehmen (IUG) vom 19. Mai 2005. Die Aufsicht wird durch die FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein sichergestellt. Die Regulierung entspricht europäischen Standards. Das IUG kennt drei Fondstypen:
Die drei Fondstypen können in zwei Rechtsformen aufgesetzt werden:
Bearbeiten Arten offener Investmentfonds
Bearbeiten Investmentstile und wie sie visuell dargestellt werdenFür den Investor mit fortgeschrittenen Kenntnisstand ist der jeweilige Investmentstil wichtig, mit den die Fonds verwaltet werden. Bei der Vielzahl der Anlagekategorien gibt es ebenso viele Investmentstile die dem Leser durch Grafiken leichter erklärt werden sollen. Für die in D/A/CH tätigen Benotungsunternehmen gelten in Ende 2007/Anfang 2008 folgende Erkenntnisse:
Sinn und Zweck dieser Grafiken ist es dem Leser die Funktionsweise des Fonds zu erklären ohne eine hohe mentale Belastung auszuüben. Die Darstellungsmöglichkeiten sind thematisch unterschiedlich und in der nebenan abgebildeten Grafik mit einer zusätzlichen Erklärung einsehbar. Die beste Darstellungsmöglichkeit war die der Firma Morgan Stanley, daran schließt sich das System von Morningstar an. Südprojekt ist als spezielles Unternehmen der breiten Investorenöffentlichkeit kaum bekannt und so ist die Bedeutung jenes Systems auch nicht so verbreitet. Das Südprojektsystem ergänzt die Angaben zu Morningstar, gibt aber relativ wenig Auskunft auf die verwendete Berechnungsbasis. FERI Trust/Lippers nutzt wie oben schon erwähnt keine grafische Hilfsmittel. Bearbeiten Siehe auch
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