|
|||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||
Koordinaten: 48.216° N, 16.354° O
Die Oesterreichische Nationalbank AG (OeNB) ist als Zentralbank Österreichs integraler Bestandteil des Eurosystems bzw. des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und agiert aufgrund nationaler und internationaler Bestimmungen (z.B. des EG-Vertrag, EZB-Status, Nationalbankgesetz).
Bearbeiten GeschichteDie Oesterreichische Nationalbank geht auf die 1816 gegründete "Privilegirte Oesterreichische National-Bank" zurück, die zur Neuordnung des Währungswesens in Österreich als erste österreichische Notenbank gegründet worden war. Dazu erhielt sie das alleinige Recht zur Ausgabe von Banknoten. Mitbegründer und erster Direktor war Bernhard von Eskeles. 1878 wurde die National-Bank gemäß dem Ausgleich in die "Oesterreichisch-ungarische Bank" umgewandelt, die 1923 von der "Oesterreichischen Nationalbank" abgelöst wurde. Bearbeiten Rechtsform und OrganeBearbeiten RechtsformDie OeNB ist eine Aktiengesellschaft eigener Art (sui generis), das heißt die Bestimmungen des Aktiengesetzes sind nur insoweit anzuwenden, soweit durch den EG-Vertrag, das ESZB/EZB-Statut oder das Nationalbankgesetz nicht anderes bestimmt wird. Sie stand ursprünglich je zur Hälfte im Eigentum der Republik Österreich und von Interessenvertretungen sowie Banken und Versicherungen. Seit dem BAWAG P.S.K.-Skandal steht sie zu 70,2% im Eigentum der Republik Österreich, da die BAWAG P.S.K. und der ÖGB ihre Anteile an die Republik Österreich abgetreten haben. Organe der OeNB sind die Generalversammlung, der Generalrat und das Direktorium. Bearbeiten GeneralversammlungDie Aktionäre üben ihre Rechte in der Generalversammlung aus, die über Beschluss des Generalrates in den ersten vier Monaten jedes Geschäftsjahres stattfindet. Die Generalversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
Bearbeiten GeneralratDem Generalrat obliegt die Überwachung jener Geschäfte, die nicht in den Aufgabenbereich des Europäischen System des Zentralbanken (ESZB) fallen. Der Generalrat ist somit mit dem Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft vergleichbar. Der Generalrat setzt sich aus 14 Mitgliedern zusammen. Der Präsident, der Vizepräsident und sechs weitere Mitglieder werden von der Bundesregierung ernannt. Die übrigen sechs Mitglieder werden durch die Generalversammlung gewählt. Die Funktionsdauer beträgt fünf Jahre. Zu den Aufgaben des Generalrates zählen insbesondere:
Bearbeiten DirektoriumDas Direktorium führt die Geschäfte der OeNB. Bei der Verfolgung der Ziele der ESZB ist das Direktorium an die Weisungen der EZB gebunden. Das Direktorium besteht aus dem Gouverneur (derzeitEwald Nowotny), Vize-Gouverneur und zwei weiteren Mitgliedern. Die Ernennung der Mitglieder des Direktoriums erfolgt durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung, die wiederum einen Vorschlag des Generalrates erhält. Die Funktionsperiode beträgt fünf Jahre. Als Mitglied des EZB-Rates beziehungsweise des erweiterten Rates der EZB ist der Gouverneur vollkommen weisungsfrei. Bearbeiten AufgabenMit der Einbindung der OeNB in das System der Europäischen Zentralbanken (ESZB) ist ein Großteil ihrer Aufgaben an die EZB übertragen worden. Zu den Aufgaben der OeNB zählt daher insbesondere Mitwirkung an der Geldpolitik im Rahmen des ESZB, dessen Hauptziel die Erhaltung der Preisstabilität ist. Weitere Aufgaben sind:
Weiters ist die OeNB berechtigt Bankgeschäfte aller Art zu betreiben. Bearbeiten Präsidenten/Gouverneure
Bearbeiten Euro-BusDer Euro-Bus der Oesterreichischen Nationalbank ist eine während der Sommermonaten stattfindende Serviceaktion der OeNB, um das Umwechseln von Schilling-Bargeld in Euro auch in den Bundesländern zu erleichtern. Bearbeiten NachweiseBearbeiten Weblinks
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||
| All Right Reserved © 2007, Designed by Stylish Blog. |