Notenbankfähigkeit.html

 
ca de en es fr it nl no pl pt ru ro fi sv tr vo


 

Zur Besicherung von geldpolitischen Operationen des Europäischen Systems der Zentralbanken (Geldpolitik) sind die Kreditinstitute verpflichtet, Sicherheiten zu stellen, die das Kriterium der Notenbankfähigkeit erfüllen. Zu den notenbankfähigen Sicherheiten zählen marktfähige Schuldtitel (Wertpapiere), die von der EZB festgelegte einheitliche und in der gesamten Währungsunion geltende Zulassungskriterien erfüllen.

Die Hauptzulassungskriterien sind:

Des Weiteren können auch nicht marktfähige Sicherheiten notenbankfähig sein, sofern sie für die nationalen Finanzmärkte und Bankensysteme von besonderer Bedeutung sind und für die die nationalen Zentralbanken die Zulassungskriterien vorbehaltlich der EZB-Mindeststandards festlegen. Aus deutscher Sicht handelt es sich hierbei um Kreditforderungen an Handel und Industrie.

Bearbeiten Weblink

All Right Reserved © 2007, Designed by Stylish Blog.