Luftraum.html

 
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Als Luftraum bezeichnet man den mit Luft gefüllten Raum über der Erdoberfläche. Er ist je nach Definition ungefähr identisch mit dem Raum, den die unteren und mittleren Schichten der Erdatmosphäre einnehmen. Als Obergrenze wird in der Regel die Kármán-Linie mit 100 km Höhe angesehen,[1] der Luftraum entspricht somit in etwa der Homosphäre, in der die Zusammensetzung der Luft nahezu konstant ist. Teile des Luftraums stehen für die Luftfahrt zur Verfügung.

Inhaltsverzeichnis

Bearbeiten Rechtliche Bestimmungen

Bearbeiten Lufthoheit

Der Luftraum über dem gesamten Land- und Seegebiet eines Staates gehört zum hoheitlichen Staatsgebiet. Der nationale Luftraum entspricht in seiner Ausdehnung daher in der Regel dem Grenzverlauf. Teile des Luftraums können auch an andere Staaten zur Nutzung abgetreten werden. Der Einflug in den Luftraum eines UN-Mitgliedsstaates bedarf bei Zivilflugzeugen keinerlei Genehmigung (Chicagoer Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt).

Die Obergrenze des Luftraums ist rechtlich nicht eindeutig bestimmt. Die gängigen Grenzen (etwa Kármán-Linie) sind für die Abgrenzung des der Lufthoheit unterliegenden Luftraums vom hoheitsfreien Weltraum völkerrechtlich nicht relevant.

Bearbeiten Privater Luftraum

Der Luftraum über einem Grundstück gehört grundsätzlich zum Verfügungsbereich des Eigentümers. Theoretisch reicht ein privates Grundstück unendlich in die Höhe und in die Tiefe bis zum Erdmittelpunkt. Die Herrschaft des Eigentümers wird allerdings per Gesetz (in Deutschland z. B. das Luftverkehrsgesetz) eingeschränkt, sodass dass kein Privatbesitzer Überflüge über seinen Grund verbieten darf. Luftfahrzeuge haben aber die vorgeschriebenen Mindesthöhen einzuhalten.

Bearbeiten Sondergebiete

Aus Erwägungen militärischer oder polizeilicher Art kann der Luftraum durch eine behördliche Ausweisung von Flugbeschränkungsgebieten aus bestimmten Gründen für zivile wie militärische Luftfahrzeuge eingeschränkt oder komplett gesperrt werden, etwa um technische Anlagen wie Atomkraftwerke oder Großereignisse, z. B. in Fußballstadien, zu schützen.

Bearbeiten Luftraumstruktur

Die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) hat eine Luftraumstruktur mit unterschiedlichen Luftraumklassen von A (Alpha) bis G (Golf) festgelegt. Hier gelten jeweils unterschiedliche Regeln

  • im Sichtflug (VFR, Visual Flight Rules), u.a. für Mindestsicht, Abstände, und Ausweichregeln, beziehungsweise
  • im Instrumentenflug (IFR, Instrument Flight Rules, im kontrollierten Luftraum ist eine Freigabe erforderlich), für die Landung die Bodensicht und in bestimmten Bereichen eine Höchstgeschwindigkeit (z.B. 250 kt unterhalb der Flugfläche 100/ca. 3.000m).

Bearbeiten Luftraumüberwachung

In Deutschland wird der Flugverkehr im Luftraum von der DFS und EUROCONTROL, in den Benelux-Ländern vom Area Control Center Maastricht EUROCONTROL, in Österreich von der Austro Control GmbH und in der Schweiz und Teilen Süddeutschlands von Skyguide überwacht (siehe Luftraumüberwachung).

Bearbeiten Weblinks

Bearbeiten Quellen

  1. http://www.fai.org/astronautics/100km.asp
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