Der Begriff Konföderation (lateinisch confœderatio, von foedus, -eris, „der Bund“) bezieht sich auf einen vertraglichen Zusammenschluss selbständiger Einheiten, die nach außen hin gemeinsam auftreten, ihre Souveränität aber beibehalten. Er wird teilweise austauschbar mit dem Begriff Föderation verwendet, wird aber allgemein mit einem höheren Grad an Selbständigkeit der Teileinheiten konnotiert.
Bearbeiten Zusammenschluss von Staaten
Bezogen auf die zwischenstaatliche Politik wird häufig der Begriff Staatenbund verwendet, der aber auch als Überbegriff für verschiedene Formen der Zusammenarbeit verwendet wird. Beispiele:
Nicht als Konföderationen betrachtet werden Monarchien, die durch Personalunion verbunden sind.
Bearbeiten Zusammenschluss von Fraktionen
In der polnisch-litauischen Republik, der Adelsrepublik (1569–1795), war eine Konföderation ein Privileg (Recht) des Adels, eine militärische Organisation zu bilden, um ein allgemeines politisches Ziel zu erzielen. Faktisch aber handelte es sich dabei fast immer um eine Rebellion gegen den König. Die berühmtesten Konföderationen waren die Konföderation von Warschau (1573), Lubomirski-Konföderation (1665-66), Konföderation von Warschau (1704), Konföderation von Sandomir (1704), Konföderation von Tarnogród (1715-16), Konföderation von Bar (1768-72) und die Konföderation von Targowica (1792).
Eine Besonderheit der Konföderation war die Möglichkeit Entscheidungen nach dem Mehrheitsprinzip zu fassen. Das Prinzip des Liberum Veto, das jedem Adligen die Möglichkeit gab Einspruch einzulegen und damit Reformen zu blockieren, wurde für diese Zeit außer Kraft gesetzt.
Bearbeiten Beispiele in anderen Bereichen
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