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Eine Fusion ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehreren Unternehmen zu einem einzigen Unternehmen. Fusionen sind somit eine mögliche Ursache für Konzentrationen.
Bearbeiten Sprachgebrauch und TerminologieMit Fusion (englisch merger) wird ursprünglich der rechtliche Tatbestand einer Verschmelzung zweier Unternehmen bezeichnet; im heutigen Sprachgebrauch bezieht sich aber der Begriff Fusion auf jeden Zusammenschluss zweier etwa gleichwertiger Unternehmen, unabhängig von der rechtlichen Ausgestaltung, d.h. einschließlich auf Wegen eines Unternehmenskaufs (der ursprünglich als Akquisition (englisch acquisition) bezeichnet wurde). Im heutigen Umgangsprachgebrauch wird auf eine genaue Unterscheidung meist verzichtet. Auch im deutschsprachigen Raum hat sich daher die englische Bezeichnung "Mergers & Acquisitions" (Zusammenschlüsse und Übernahmen), vor allem aber deren Abkürzung "M&A", eingebürgert. Als Upstream-Merger wird die Verschmelzung einer Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft bezeichnet, welche im Laufe der Transaktion erhalten bleibt. Als Downstream-Merger wird der umgekehrte Fall bezeichnet. Bearbeiten Investmentbanken und -boutiquenSiehe Hauptartikel Investmentbank Investmentbanken spielen bei der Beratung von Unternehmen sowie der Anbahnung, Verhandlung und Vereinbarung von M&A-Transaktionen eine wichtige Rolle. Es agieren aber auch eine ganze Reihe kleinerer und teilweise hoch spezialisierter Beratungen, sog. Boutiquen. Bearbeiten Ablauf von M&A-Transaktionen (M&A-Prozess)Siehe Hauptartikel Mergers & Acquisitions Der idealtypische Ablauf einer M&A-Transaktion erfolgt in verschiedenen Schritten:
In den verschiedenen Schritten und Aufgaben werden Unternehmen zumeist von einer Vielzahl an Beratern und Dienstleistern unterstützt. Im ersten und letzten Schritt sind dies vor allem Unternehmensberatungen, in den Schritten 2 und 3 hauptsächlich Investmentbanken oder M&A-Berater. Daneben kommt aber auch der Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung eine tragende Rolle zu. Besonders bei großen und bedeutenden Transaktionen wird auch auf Public Relations Spezialisten zurückgegriffen. In letzter Zeit werden bei größeren Unternehmen eigene Abteilungen gegründet, die sich nur mit der Prüfung, Vorbereitung und Durchführungen von M&A-Transaktionen beschäftigen. Eine Teilaufgabe, die früher vor allem der Abteilung für Unternehmensplanung bzw. Strategische Planung oblag. Für den Aufbau bzw. Leitung der Abteilung werben Unternehmen oft Spezialisten von M&A-Dienstleistern ab. Bearbeiten WettbewerbsrechtSiehe Hauptartikel Zusammenschlusskontrolle Fusionen sowie andere Arten von Zusammenschlüssen unterliegen in den meisten Staaten einer (meist präventiven) staatlichen Zusammenschlusskontrolle, sofern der Zusammenschluss eine bestimmte Mindestbedeutung erreicht. Diese Zusammenschlusskontrolle steht Zusammenschlüssen entgegen, die eine marktbeherrschende Stellung eines oder mehrerer Unternehmen begründen oder verstärken. Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EU) tritt an die Stelle der nationalstaatlichen Zusammenschlusskontrolle unter bestimmten Voraussetzungen die europäische Zusammenschlusskontrolle. In der EU-Zusammenschlusskontrolle sind die Voraussetzungen für die Untersagung eines Zusammenschlusses im Jahr 2004 neu formuliert worden. Ein Zusammenschluss ist mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar, wenn dadurch der wirksame Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder in einem wesentlichen Teil desselben behindert würde, insbesondere durch Begründung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung. Die zuständigen Wettbewerbsbehörden im deutschsprachigen Raum sind:
Für Zusammenschlüsse von Bedeutung für die Europäische Gemeinschaft ist die EU-Kommission als Wettbewerbsbehörde zuständig. Die US-amerikanischen Wettbewerbsbehörden sind:
Häufig stellt sich das Problem paralleler Kontrollverfahren, bei denen derselbe Zusammenschluss von Behörden verschiedener Jurisdiktionen gleichzeitig geprüft wird. So können beispielsweise die schweizerische Wettbewerbskommission und die EU-Kommission parallel arbeiten, wenn die betroffenen Unternehmen sowohl in der EU als auch in der Schweiz die meldepflichtigen Tatbestände erfüllen. Bearbeiten Siehe auchBearbeiten Literatur
Bearbeiten Weblinks
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