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Ein Einwohner ist der gemeldete und in der Einwohnermeldedatei mit seinen Daten eingetragene Bewohner einer Gemeinde oder eines Landes. Es handelt sich dabei um einen rein statistischen Begriff, der sich von dem öffentlich-rechtlichen Begriff des Bürgers bzw. Staatsbürgers dadurch abgrenzt, dass dieser besondere Rechte und Pflichten innehat. Aus dem Begriff des Einwohners ergibt sich die Einwohnerzahl einer Stadt oder einer Gemeinde als Summe der Einwohner mit Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz) und Zweitwohnsitz (Nebenwohnsitz). Bearbeiten GeschichteIn historischer Zeit galten zunächst nur männliche Erwachsene als Einwohner. In der uns heute vertrauten Bedeutung beginnt die Verwendung von "Einwohner" in Dörfern Südwestsachsens bereits um 1700 durch den fließenden Übergang aus Inwohner (altertümliche Begriffe für Einwohnerin: Infrau, Innfrau).[1] Bearbeiten Einzelnachweise
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