|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Basiszinssatz ist ein in § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelter Zinssatz.
Bearbeiten BedeutungAuf § 247 BGB verweisen eine Reihe von anderen deutschen Rechtsvorschriften, die die Verzinsung von Forderungen regeln:
Bearbeiten Entstehung der VorschriftIn Rechtstexten, Verträgen und Gesetzen wurde oft auf den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank Bezug genommen. Mit dem Übergang der Zuständigkeit für die Geldpolitik auf die Europäische Zentralbank (EZB) gibt es keinen Diskontsatz mehr. Dieser wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1999 durch den Basiszinssatz nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) abgelöst. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts wurde der Basiszinssatz mit Wirkung vom 1. Januar 2002 für viele Anwendungsbereiche direkt ins BGB übernommen. Mit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Bewertung der Kapitalanlagen von Versicherungsunternehmen und zur Aufhebung des Diskont-Überleitungs-Gesetzes (Versicherungskapitalanlagen-Bewertungsgesetz: VersKapAG)“ am 4. April 2002 (Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 3. April 2002) wurde das Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) aufgehoben. Bearbeiten ÖsterreichIn Österreich sieht das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz (BGBl. I Nr. 125/1998) seit 1. Januar 1999 den Ersatz des Diskontsatzes der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) durch den Basiszinssatz vor, soweit der Diskontsatz in Bundesgesetzen, Verordnungen oder Vereinbarungen Verwendung findet. Der Basiszinssatz der Oesterreichischen Nationalbank wird von der OeNB auf deren Website veröffentlicht.[1] Bearbeiten Höhe des BasiszinssatzesBearbeiten DeutschlandDer Basiszinssatz ist veränderlich und wird in Deutschland seit dem 1. Januar 2002 von der Deutschen Bundesbank gemäß § 247 BGB berechnet. Er betrug nach § 247 Abs. 1 BGB zunächst 3,62 % (dies entsprach dem seit 1. September 2001 geltenden Basiszinssatz nach dem DÜG) und verändert sich jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli um die Prozentpunkte, um welche sich seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes geändert hat. Bezugsgröße ist hierbei der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. Nach Art. 229 § 7 Abs. 3 EGBGB ist dabei eine Veränderung des Basiszinssatzes bereits erstmals zum 1. Januar 2002 erfolgt. Der Basiszinssatz wird jeweils unverzüglich nach dem 1. Januar und 1. Juli von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Der Basiszinssatz (bis 31. Dezember 2001 nach § 1 DÜG, seit 1. Januar 2002 nach § 247 BGB) betrug oder beträgt:
Bearbeiten ÖsterreichIn Österreich wird der Basiszinssatz von der Oesterreichischen Nationalbank bekanntgegeben. Obwohl zum gleichen Währungsraum gehörig, ist die Berechnungsmethode etwas anders; insbesondere beträgt die Mindest-Veränderung des EZB-Refinanzierungssatzes 0,5 Prozentpunkte, wodurch Veränderungen des Basiszinssatzes seltener sind als in Deutschland. Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar:
Siehe auch: Zinsbescheinigung Schuldnerverzug (Verzugszinsen), Prozesszinsen Bearbeiten EinzelnachweiseBearbeiten Weblinks
|
| All Right Reserved © 2007, Designed by Stylish Blog. |